Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihren Anspruch auf einen Rabatt oder einen ermäßigten Fahrpreis im Rahmen von IDOL geltend machen können?
17. 2. 2025
Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihren Anspruch auf einen Rabatt oder einen ermäßigten Fahrpreis im Rahmen von IDOL nachweisen können?
Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren und Personen über 65 Jahren können ihren Anspruch auf eine Ermäßigung wie folgt nachweisen:
eines gültigen Personalausweises mit Fahrgastprofil („Kind“, „Person ab 65“, „Person ab 70“) und einem zugeordneten gültigen Zeitgutschein (7, 30, 90 oder 366 Tage). Diese Neuerung, die ab Dezember 2024 gilt, erleichtert das Einchecken beim Einsteigen in den Bus oder die Kontrolle im Zug. Kinder unter 18 Jahren oder Senioren über 65 Jahren können Inhaber eines Fahrscheins sein, sofern dies im IDOL-System überprüft wurde; sie müssen sich während der Fahrt somit nicht mehr mit einem weiteren Ausweis ausweisen. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur für IDOL-Verbindungen und erstreckt sich nicht auf Studierende im Alter von 18 bis 26 Jahren (diese müssen ihren Anspruch weiterhin mit einer gültigen ISIC-Karte oder einem Studentenausweis nachweisen).
Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren können darüber hinaus folgende Ausweise vorlegen:
Personalausweis, Reisepass oder ISIC.
Personen ab 65 Jahren können sich außerdem ausweisen mit:
Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtlich ausgestelltes Dokument mit Foto und Geburtsdatum.
Gilt nur für IDOL-Verbindungen!
Die Beförderungsbedingungen von IDOL finden Sie im Abschnitt „Alles über die Fahrpreise bei IDOL“ auf dieser Website. Link hier.