Rücksichtsvolles Verhalten im öffentlichen Nahverkehr: Beförderung von Gepäck, Handgepäck, Kinderwagen, Fahrrädern und Tretrollern.
19. 11. 2024
Was ist der Unterschied zwischen Handgepäck und aufgegebenem Gepäck?
Handgepäck ist kleiner (bis zu 25 × 60 × 80 cm) und wird kostenlos befördert, während aufgegebenes Gepäck diese Maße überschreitet (max. 50 × 80 × 100 cm) und dessen Beförderung kostenpflichtig ist. Typische Beispiele für Handgepäck sind Taschen, die unter den Sitz passen oder auf dem Schoß gehalten werden können, Kinderwagen mit Kind oder Schlitten mit Kind, Hilfsmittel oder Skier.
Als Begleitgepäck gelten beispielsweise Fahrräder, Kinderwagen ohne Kind oder Übergepäck.
Reisen mit einem Kinderwagen:
Die Beförderung eines Kinderwagens mit Kind ist nur unter Einhaltung der folgenden Bedingungen möglich: Sicherheit, technische Möglichkeiten des Fahrzeugs und aktuelle Auslastung.
Das Ein- und Aussteigen ist mit Zustimmung einer befugten Person durch die mit dem Symbol gekennzeichneten Türen oder gemäß den Anweisungen gestattet.
Der Kinderwagen muss an der dafür vorgesehenen Stelle abgestellt, gegen Verrutschen gesichert und unter der Aufsicht des Fahrgastes stehen. Bitte achten Sie darauf, dass die Umgebung nicht beschädigt oder verschmutzt wird.
Wie transportiert man Fahrräder oder Roller?
Im Zug: in Mehrzweckabteilen oder speziell gekennzeichneten Bereichen.
Im Bus: an den Haltevorrichtungen oder in speziell dafür vorgesehenen Bereichen.
Zusammenklappbare Roller: Sie können diese zusammengeklappt als Handgepäck mitnehmen.
Wir möchten, dass die Fahrt für alle sicher und angenehm ist. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Weitere Informationen finden Sie in den Beförderungsbedingungen auf unserer Website.
Direkter Link hier.