Lasst uns rücksichtsvoll mit Kinderwagen, Gepäck und Fahrrädern unterwegs sein
18. 2. 2025
Was ist der Unterschied zwischen Gepäck und Begleitgepäck?
Und wie transportiert man einen Kinderwagen oder ein Fahrrad?
Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles Wichtige.
Gepäck und Begleitgepäck:
Handgepäck (max. 25 × 60 × 80 cm), Taschen, Kinderwagen mit Kind oder Schlitten, Hilfsmittel, Skier – der Transport ist kostenlos.
Aufgegebenes Gepäck (ab 50 × 80 × 100 cm), Fahrräder, Kinderwagen ohne Kind – der Transport ist kostenpflichtig.
Kinderwagen:
Das Ein- und Aussteigen ist mit Zustimmung einer befugten Person durch die mit dem Symbol gekennzeichneten Türen oder gemäß den Anweisungen gestattet.
Der Kinderwagen muss an einem dafür vorgesehenen Platz abgestellt, gegen Verrutschen gesichert und unter der Aufsicht des Fahrgastes stehen. Bitte achten Sie darauf, dass die Umgebung nicht beschädigt oder verschmutzt wird.
Wo können Fahrräder und Tretroller untergebracht werden:
Im Zug: in Mehrzweckabteilen oder speziell gekennzeichneten Bereichen.
In Bussen auf Strecken, auf denen Fahrräder befördert werden: an Haltevorrichtungen oder in speziell dafür vorgesehenen Bereichen.
Klapp-Tretroller: Sie können diese zusammengeklappt als Handgepäck mitnehmen.
Die Beförderungsbedingungen von IDOL finden Sie im Abschnitt „Alles über die Fahrpreise bei IDOL“ auf dieser Website. Link hier.